Wie wir intern sicherstellen, dass jeder Einsatz rechtssicher, dokumentiert und prüffähig ist – verbindlich für Geschäftsführung, Koordinatoren und jede Fachkraft.
Partners M&L erbringt Bauleistungen ausschließlich als Werkvertrag (kein Personalverleih). Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, Koordinatoren und eingesetzten Fachkräfte. Sie übersetzt gesetzliche Pflichten (A1/VO (EG) 883/2004, MiLoG/AEntG, § 48b EStG, SOKA-GERÜSTBAU, DGUV) in konkrete, nachprüfbare Arbeitsschritte.
Operative Schritte sind an den Nachweis ihrer Voraussetzung gebunden. Ohne hinterlegten, gültigen Nachweis wird der Folgeschritt nicht freigegeben:
Jeder Schritt wird revisionssicher protokolliert (wer, wann, welcher Nachweis). Verwaltet wird dies über unser internes System, die M&L Compliance Engine – ein überwiegend regelbasiertes/skriptgesteuertes System für einen einheitlichen, reproduzierbaren Prozess. KI-Komponenten werden nur als Human-in-the-Loop und ausschließlich auditierbar eingesetzt; Freigaben treffen Menschen. So sind Nachweise gegenüber Behörden (Zoll/FKS, Finanzamt, SOKA) jederzeit abrufbar.
Die Geschäftsführung verantwortet die Einhaltung dieser Richtlinie und prüft sie mindestens jährlich sowie bei Rechtsänderungen. Verstöße führen zu sofortiger Korrektur und ggf. zum Stopp des Einsatzes. Die vollständige Compliance-Mappe stellen wir auf Anfrage bereit: compliance@partners-ml.de.