Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Für Werkverträge zwischen Partners M&L, s. r. o. und gewerblichen Auftraggebern (B2B) in Deutschland und Österreich.

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§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Werkverträge zwischen Partners M&L, s. r. o. („Auftragnehmer") und gewerblichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Erbringung eines werkvertraglich definierten Gewerks (insb. Gerüstbau, Schweißarbeiten) zu Pauschal- oder Einheitspreisen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Arbeitnehmerüberlassung.

§ 3 Leistung & Ausführung

Der Auftragnehmer führt das Werk eigenverantwortlich mit eigenem Vorarbeiter, eigenem Personal, eigener Logistik und eigenem, geprüftem Werkzeug aus. Weisungen erfolgen ausschließlich über den Koordinator des Auftragnehmers.

§ 4 Preise & Abrechnung

Die Vergütung erfolgt nach Einheitspreisen (z. B. pro m² Montage/Demontage, Vorhaltung pro Woche) bzw. als Pauschale – nicht nach Stunden. Reverse-Charge (§ 13b UStG) bei gültiger USt-IdNr.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt baustellenseitige Voraussetzungen (Zugang, Aufstellflächen, Vorgewerke, Statik-/Planunterlagen) rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Abnahme

Fertige Lose werden je Abschnitt/Gewerk übergeben und durch den Auftraggeber dokumentiert abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr über.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertrags- und normgerechte Ausführung. Mängel werden innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten nachgebessert.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 9 Compliance & Nachweise

Der Auftragnehmer hält A1-, MiLoG-/AEntG-, § 48b- und arbeitsschutzrechtliche Nachweise vor und stellt sie auf Anforderung bereit (compliance@partners-ml.de).

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln projektbezogene Informationen vertraulich. Referenznennungen erfolgen nur mit Zustimmung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt – soweit zulässig – slowakisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; bei Bauleistungen in Deutschland zwingendes deutsches Recht (AEntG/MiLoG). Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Salvatorische Klausel.

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